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Xth International Flying Model Picnic Żar 16. - 18. July 2010 Bezmiechowa 19. - 25. July 2010
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Picknick-Ordnung
1. Frequenzkontrolle
· während des Picknicks wird in den festgelegten Zeiten eine Senderabgabe durchgeführt · zugelassen sind ausschließlich in Polen erlaubte Frequenzen* (B-Band in 35 MHz ist nicht zulässig) · der Sender darf nur eingeschaltet werden, wenn der Pilot die entsprechende Frequenzklammer besitzt · in den übrigen Zeiten wird nur mit den Klammern geflogen · Sender im 2,4-GHz-Band müssen im Senderzelt angemeldet und mit entsprechenden Aufkleber gekennzeichnet werden. Dann unterliegen sie nicht der Senderabgabe · wenn sich auf dem Flugplatz ein Flugleiter befindet, haben die Piloten seinen Anweisungen Folge zu leisten · jeder Picknick-Teilnehmer ist der höchsten Umsicht für die Flugsicherheit verpflichtet · Jeder Pilot muss entsprechend versichert sein. Bitte den Nachweis bei Senderabgabe bereit halten.
2. Auf dem Flugfeld
· auf das Flugfeld (beginnend hinter der Absperrung) dürfen sich nur Piloten mit Teilnehmer-Namensschild und deren Helfer aufhalten · während des Fliegens stehen die Piloten in einer Gruppe · Anweisungen der Flugleiter ist unverzüglich Folge zu leisten · alle Piloten sollen möglichst darauf achten, dass unberechtigte Personen sich nicht auf dem Flugfeld oder im Publikumsraum befinden · das Überfliegen der Hangars, des Publikumraums und der Sicherheitslinie, die als Startstelle markiert ist, ist strengstens untersagt und kann zum Startverbot führen · das Fliegen unter Alkoholeinfluss ist untersagt · wenn nicht geflogen wird, sollten die Modelle im Displayraum für das Publikum sichtbar ausgestellt werden · zusätzliche Starteinrichtungen wie Elektrowinden, können nur in Absprache mit dem Flugleiter aufgestellt werden; Voraussetzung ist, dass Windstille oder Wind entlang der Starbahnlinie herrscht, so dass die Schleppleine nicht Querliegen bleibt · Flugvorführungen können nur nach Anmeldung geflogen werden; die Zeiten für Flugvorführungen werden vorab festgelegt und die Daten des Fluggerätes sind den Organisatoren vorher bekannt zu geben · Briefings finden am Samstag und am Sonntag jeweils um 10:00 Uhr vor dem Hangar statt; die Teilnahme an den Briefings ist für die Piloten Pflicht! · Bei Unfällen mit Modellen, die eine (auch Potenzielle) Gefährdung für das Publikum oder Piloten darstellt oder einen Verdacht auf Frequenzstörung zulassen, soll das Modell zur sofortigen technischen Kontrolle überlassen werden. Die technische Kontrolle wird durch drei erfahrene Modellflugpiloten durchgeführt. Die Kontrolleure werden vom den Flugleiter ausgesucht.
3. Sonstige Regelungen
· in den Hangars ist die Benutzung jeglicher Elekrogeräten und insbesondere das Laden der Akkus verboten. Erlaubt ist es jedoch den Stromanschluss nach außen zu verlängern und die Akkus außerhalb der geschlossenen Räume zu laden. · Aufenthalt in den Hangars ist nicht gestattet. In den Hangars durfen die Modelle zügig ein- und ausgelagert werden. Nach dem Flugbetrieb werden die Hangars geschlossen. · das Rauchen in den Hangars und in der Nähe der Flugzeugbetankungsanlage ist strengstens verboten · das Befahren und Parken der Autos ist in dem Bereich vor dem oberen Hangar verboten. Zulässig ist dort nur kurzzeitiges Ein- und Ausfahren, um die Fahrzeuge zu ent- oder beladen
* In Polen zulässige Frequenzen: 2,4 GHz; 35 MHz: K260, K61 - K80 und K281 und K282; 40 MHz: K50 - K53; 27 MHz: K4, K9, K14, K19, K24. Kanalnummerierung nach Multiplextabelle!
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